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   OLG Hamm, 20.09.2007 - 3 Ss OWi 900/06   

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https://dejure.org/2007,33918
OLG Hamm, 20.09.2007 - 3 Ss OWi 900/06 (https://dejure.org/2007,33918)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.09.2007 - 3 Ss OWi 900/06 (https://dejure.org/2007,33918)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. September 2007 - 3 Ss OWi 900/06 (https://dejure.org/2007,33918)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    OWiG § 74; StPO § 267
    Verwerfungsurteil; inhaltliche Anforderungen; Begründung;

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungsanforderungen an ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG); Darlegungsanforderungen an die Gehörsrüge im Bußgeldverfahren

  • Judicialis

    OWiG § 74; ; StPO § 267

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2007 - 3 Ss OWi 900/06
    Bleibt der Betroffene trotz ordnungsgemäßer Ladung der Hauptverhandlung fern und wird daraufhin der Einspruch des Betroffenen durch Urteil gem. § 74 Abs. 2 OWiG verworfen, so kann die Einspruchsverwerfung das Recht des Betroffenen auf rechtliches Gehör verletzen, wenn rechtzeitig vorgebrachte und hinreichende Entschuldigungsgründe von dem erkennenden Gericht nicht berücksichtigt worden sind (zu vgl. BayObLG, DAR 2003, 463; OLG Köln NZV 1999, 264; 1992, 419).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.1997 - 5 Ss OWi 2/97
    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2007 - 3 Ss OWi 900/06
    Bei unaufschiebbaren und besonders bedeutsamen beruflichen oder geschäftlichen Angelegenheiten kann dem Betroffenen ausnahmsweise das Erscheinen vor Gericht unzumutbar sein (OLG Düsseldorf, NJW 1997, 2062).
  • OLG Hamm, 28.10.2002 - 2 Ss OWi 873/02

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde, Ausbleiben des Betroffenen, genügende

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2007 - 3 Ss OWi 900/06
    Danach müssen sowohl die Umstände, die nach Auffassung des Betroffenen sein Fernbleiben in der Hauptverhandlung entschuldigen sollten, als auch die Erwägungen des Tatrichters, diese nicht als genügende Entschuldigung anzusehen, so ausführlich und vollständig dargelegt werden, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein anhand der Urteilsgründe die Gesetzmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung zu überprüfen vermag (vgl. Senatsbeschluss vom 28.10.2002 - 2 Ss OWi 873/02 - Senat in MDR 1997, 686; BayObLG, NJW 1999, 879; OLG Köln, NZV 1999, 261; Göhler, OWiG, 14. Auflg., § 74 Rdn. 48 b m.w.N.).
  • OLG Köln, 20.10.1998 - Ss 484/98
    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2007 - 3 Ss OWi 900/06
    Danach müssen sowohl die Umstände, die nach Auffassung des Betroffenen sein Fernbleiben in der Hauptverhandlung entschuldigen sollten, als auch die Erwägungen des Tatrichters, diese nicht als genügende Entschuldigung anzusehen, so ausführlich und vollständig dargelegt werden, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein anhand der Urteilsgründe die Gesetzmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung zu überprüfen vermag (vgl. Senatsbeschluss vom 28.10.2002 - 2 Ss OWi 873/02 - Senat in MDR 1997, 686; BayObLG, NJW 1999, 879; OLG Köln, NZV 1999, 261; Göhler, OWiG, 14. Auflg., § 74 Rdn. 48 b m.w.N.).
  • OLG Hamm, 11.03.1997 - 2 Ss OWi 128/97
    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2007 - 3 Ss OWi 900/06
    Danach müssen sowohl die Umstände, die nach Auffassung des Betroffenen sein Fernbleiben in der Hauptverhandlung entschuldigen sollten, als auch die Erwägungen des Tatrichters, diese nicht als genügende Entschuldigung anzusehen, so ausführlich und vollständig dargelegt werden, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein anhand der Urteilsgründe die Gesetzmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung zu überprüfen vermag (vgl. Senatsbeschluss vom 28.10.2002 - 2 Ss OWi 873/02 - Senat in MDR 1997, 686; BayObLG, NJW 1999, 879; OLG Köln, NZV 1999, 261; Göhler, OWiG, 14. Auflg., § 74 Rdn. 48 b m.w.N.).
  • OLG Hamm, 24.06.1999 - 4 Ss OWi 404/99

    Aufhebung, Geschwindigkeitsüberschreitung, Attest, Ausbleiben in der

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2007 - 3 Ss OWi 900/06
    Dieser Begründungsmangel wäre nur dann unschädlich, wenn die vom Betroffenen vor Erlass des Urteils vorgetragenen Entschuldigungsgründe von vornherein und offensichtlich ungeeignet gewesen wären, sein Fernbleiben zu entschuldigen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 24.06.1999 - 4 Ss OWi 404/99 - m.w.N.).
  • BayObLG, 11.05.1998 - 1 ObOWi 169/98

    Fehlen des Vortrags eines schlüssigen Entschuldigungsgrundes

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2007 - 3 Ss OWi 900/06
    Danach müssen sowohl die Umstände, die nach Auffassung des Betroffenen sein Fernbleiben in der Hauptverhandlung entschuldigen sollten, als auch die Erwägungen des Tatrichters, diese nicht als genügende Entschuldigung anzusehen, so ausführlich und vollständig dargelegt werden, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein anhand der Urteilsgründe die Gesetzmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung zu überprüfen vermag (vgl. Senatsbeschluss vom 28.10.2002 - 2 Ss OWi 873/02 - Senat in MDR 1997, 686; BayObLG, NJW 1999, 879; OLG Köln, NZV 1999, 261; Göhler, OWiG, 14. Auflg., § 74 Rdn. 48 b m.w.N.).
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